Bezeichnung des Studienprogramms

Europäisches-Internationales Unternehmen im globalen Umfeld

Bezeichnung der Studienfachrichtung

3.3.18 Internationale Unternehmun

Graduierungsstufe

zwei

Form des Studiums und Unterrichtssprache

Direktstudium und externes Studium; deutsche/slowakische Sprache

Profil des Absolventen

Im Einklang mit dem Kern von Kenntnissen der Studienfachrichtung besteht das Ziel des Bildungsprozesses in der Erziehung eines Absolventen, welcher fähig ist, wirtschaftlich zu denken, das Unternehmensfeld im Kontext der Region, aber auch mit der Berücksichtigung der Bindungen auf das internationale Umfeld zu analysieren,  wirtschaftliche und finanzielle Entscheidungen zu treffen, die Folgen dieser Entscheidungen zu analysieren und anschließend die finanziellen, materiellen und Personalressourcen auszuwerten, die zwecks Erreichung des Gewinns anvertraut oder angeschafft worden sind. Der Absolvent der zweiten Stufe dieses Studienprogramms erwirbt Grundkenntnisse im Bereich der internationalen Unternehmung aus der Sicht und Position eines Top-Managers der nationalen, transnationalen Gesellschaft. Der Wert wird dabei auf den Europäischen Wirtschaftsraum und auf seine Anknüpfung auf den Welthandel gelegt.

Der Absolvent des Studienprogramms kann als Vertreter des Top-Managements, als Träger des strategischen Vorhabens im Bereich der internationalen Unternehmung mit der Orientierung auf den europäischen Raum auftreten, die Außenhandelsaktivitäten in nationalen und übernationalen Gesellschaften, Finanzinstitutionen, ggf. in der Entscheidungssphäre analysieren, planen und koordinieren.

 

Charakteristik der einzelnen Teile des Studienprogramms

Der Inhalt des Studienprogramms respektiert das notwendige Wesen der Kenntnisse der Studienfachrichtung und umfasst 108 Kreditpunkte (Pflichtfächer) a 12 Kreditpunkte (Wahlfächer - Module) aus der Gesamtzahl von 120 Kreditpunkten , was 90,00% darstellt.  Der Student im Direktstudium muss wöchentlich mindestens 20 Stunden der pädagogischen Leistungen mit direktem Kontakt mit dem Lehrer (Vorlesungen, Seminare) absolvieren. Die angeführte Stundenzahl erfüllt also die Anforderung gemäß §60 Abs. 2 des Gesetzes über Hochschulen, dass „…der Unterricht mit direktem Kontakt des Hochschullehrers und des Studenten mindestens 18 Stunden wöchentlich in dem Teil des akademischen Jahres beträgt, in dem der Unterricht stattfindet; …“.

Einen untrennbaren Bestandteil des Studiums bildet der Abschluss eines Fachpraktikums in einem Umfang von 1 Monat am Ende des ersten Studienjahrganges des Ingenieurstudiums (Juli oder August). Das Ziel des Fachpraktikums besteht in der Verifizierung von gewonnenen Kenntnissen, im Erwerb von ausgewählten Arbeitsgewohnheiten und zugleich im Erwerb der Informationen für die Bearbeitung des analytischen Teils der Abschlussarbeit (Diplomarbeit). Der Inhalt des Fachpraktikums muss im Voraus mit dem Ausbilder der Diplomarbeit diskutiert werden.

Der Betreuer wird dem Studenten am Ende des Wintersemesters des ersten Studienjahrganges zugewiesen. Der Betreuer verfügt im Einklang mit dem Thema der Diplomarbeit und mit dem Standard der Abschlussarbeit über die Kompetenz, konkrete Aufgaben zu formulieren, derer Kontrolle er aufgrund des bearbeiteten Berichtes aus dem Fachpraktikum durchführt. Der Student hat den Bericht aus dem Fachpraktikum am Anfang des folgenden akademischen Jahres an den Betreuer abzugeben. Nach der Erfüllung aller Bedingungen werden dem Studenten Kreditpunkte zuerkannt. 

Die Charakteristik des Fachinhaltes des Studienprogramms ist den Tabellen  2 und 3 für die Teile des Studienprogramms für das Direktstudium und den Tabellen 4 und 5  für das externe Studium zu entnehmen (der Inhalt der Studienprogrammteile ist in den Informationsblättern der Fächer charakterisiert – Anlage A).

 

Studiensystem der Fremdsprachen

Während des Ingenieurstudiums muss jeder Student eine Fremdsprache auf höherem Niveau – im Rahmen des Wahlfaches – des Spracheblocks beenden. Die Wahl wird dem Studenten überlassen, der nach eigenen Erfahrungen diejenige Sprache wählt, welcher er aus Sicht seiner Sprachkompetenzen die höchste Priorität zuweist.

Die Erfüllung der angeführten Anforderung erfordert außer dem angeführten Ausmaß von pädagogischen Leistungen das Selbststudium seitens des Studenten (Abschluss von Ergänzungskursen). Die Eingliederung des Sprachenblocks respektiert auch die inhaltliche Ausrichtung der sonstigen Fachfächer, die angewendete Basisliteratur und die empfohlene Literatur.

Regeln und Bedingungen zur Erstellung von Studienplänen

Der Student verfährt bei der Erstellung seines Studienplans im Sinne der Tabellen 2-5 (Charakteristika der Studienprogrammteile) und respektiert dabei die Studienordnung der Goethe Universität, als auch im Einklang mit der sachlichen und inhaltlichen Anknüpfung der einzelnen Fächer. Als Hilfsmittel kann er dabei die veröffentlichten Informationsblätter der Fächer nutzen. Das Studientempo bestimmt der Student selbst mit der Rücksicht auf die Präferenzen. Er hat auch im Sinne des Gesetzes über Hochschulen im akademischen Jahr 60 eingetragene Kreditpunkte zu erbringen. In jedem Jahrgang hat der Student die Möglichkeit, aus der Gruppe von Wahlfächern zu wählen, bzw. im Einklang mit der Studienordnung abgeschlossene Fächer aus anderen Hochschulen in Anspruch zu nehmen. Der Dekan ist berechtigt, den Ersatz von Fächern zu genehmigen, und zwar immer vor dem Beginn des jeweiligen Semesters. Damit werden die Einhaltung des Wesens von Kenntnissen der Studienfachrichtung und zugleich die Spezifika des abgeschlossenen Studienprogramms sichergestellt.

Ein erfolgreicher Abschluss des Faches bedeutet die Erfüllung von Bedingungen für das jeweilige Fach (angeführt in den Informationsblättern der Fächer), den Abschluss von vorgeschriebenen pädagogischen Leistungen, die Ablegung des Testats, ggf. der Prüfung. Anschließend wird dem Studenten die entsprechende Zahl von Kreditpunkten zugewiesen. Die Erfüllung der Bedingungen für das Studienprogramm setzt Folgendes voraus: Abschluss von vorgeschriebenen Fächern (Tabellen 2-5), Nachweis von erworbenen Testaten und abgelegten Prüfungen, Bearbeitung und Abgabe der Abschlussarbeit (Diplomarbeit). In Kreditpunkten bedeutet es 120 Kreditpunkte.  Der Nachweis des Erwerbs von 120 Kreditpunkten ist die Voraussetzung für die Anmeldung zu Staatsprüfungen und Verteidigung der Abschlussarbeit, womit formal das Studium im Rahmen des gegebenen Studienprogramms abgeschlossen wird.

Im Einklang mit §51 des Gesetzes über Hochschulen verfügt der Student über die Möglichkeit, bei der Erstellung des Studienplans aus zwei Gruppen von Fächern zu wählen:

  • Pflichtfächer
  • Wahlfächer - Module

In der Gruppe von Pflichtfächern kann der Student insgesamt 108 Kreditpunkte sammeln. Diese Fächer haben folgenden Charakter:

  • Bildungscharakter – es handelt sich um die Fächer des Kenntniswesens des Studienprogramms, wo der Student während des Semesters die vorgeschriebenen Vorlesungen und Seminare abzuschließen hat, wobei neben der Präsenzform auch das Selbststudium verbunden mit dem Studium der vorgeschriebenen Basisliteratur und der empfohlenen Literatur, Projektbearbeitung, Lösung von Fallstudien und Vorbereitung der Präsentationen und die Erstellung von Seminararbeiten  vorausgesetzt wird;
  • Entfaltungscharakter der Kreativität – es handelt sich um Fächer, wie  Diplomseminar, Diplomprojekt und Abschlussarbeit (Diplomarbeit), wo sich der Student kreativer Art und Weise bemüht, das vorgegebene Thema zu bearbeiten und sich auf die Verteidigung der Abschlussarbeit vorbereitet;
  • Erwerb von Fertigkeiten – es handelt sich um das Fach, welches eng mit der Abschlussarbeit (Diplomarbeit)  – Fachpraktikum verbunden ist.

In der Gruppe von Wahlfächern - Modulenkann der Student 12 Kreditpunkte erwerben, wobei der Inhalt dieser Fächer das Wesen der Kenntnisse der Studienfachrichtung und die Kenntnisse aus dem Pflichtteil des eigenen Studienprogramms zu differenzieren hat. Das Angebot dieser Fächer wird vor dem Beginn des akademischen Jahres im Einklang mit den Anforderungen der Wirtschaftspraxis, mit der aktuellen Situation auf dem Binnenmarkt und auf dem ausländischen Markt aktualisiert. Die Meinungen der Studenten, die aus der Evaluierung der Qualität des bisherigen Studiums, bzw. aus der Evaluierung der Qualität des gegebenen Faches durch seine Absolventen resultieren, werden mitberücksichtigt.

Bei der Wahl von Fächern für das jeweilige akademische Jahr hat der Student außer den angeführten Grundsätzen auch die Tatsache zu respektieren, dass er die nicht abgeschlossenen Fächer (klassifiziert als  „FX-nicht bestanden“ oder „Testat nicht bestanden“) nach Erwägung im folgenden akademischen Jahr einschreiben kann, ggf. in die folgenden akademischen Jahre unter der Voraussetzung übertragen kann, dass das Studium im Einklang mit dem Gesetz über Hochschulen in der vorgegebenen Studienlänge von 2 Jahren + 2 Mehrjahren abgeschlossen wird. Die Nichterfüllung des angegebenen Vorgehens, d.h. die nicht abgeschlossene Übertragung des Faches, für eine Nichterfüllung der Bedingungen des Studienprogramms gehalten wird und dem Studenten wird das Studium im Einklang mit der Studienordnung der Hochschule Goethe Uni beendet.

Bei der Erstellung des Studienplans werden zwei mögliche Zugänge respektiert:

  • Erstellung des Studienplans in Form der Empfehlung seitens des Dekans – auf Vorschlag des Dekans, nach der Berücksichtigung der Meinung des Koordinators des Studienprogramms werden die Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen im Akademischen Senat der Fakultät besprochen und im Wissenschaftsrat der Fakultät genehmigt. Die Änderungsanträge können von den Vertretern der Studenten, Lehrer, von den externen Mitgliedern des Wissenschaftsrates der Fakultät, als auch von anderen Mitarbeitern aus der Wirtschaft, mit welchen die Fakultät den Kontakt hält, eingereicht werden.
  • Erstellung des Studienplans aufgrund der Entscheidung des Studenten – am Tag der Einschreibung zum Studium verfügt der Student über das Recht, aufgrund der Informationen, die ihm zur Verfügung stehen, mindestens 3 Monate vor dem Beginn des akademischen Jahres für sich den Studienplan so zu erstellen, dass er seine individuellen Anforderungen respektiert und zugleich dass der Plan im Einklang mit den, in der Studienordnung kodifizierten Vorschriften der Hochschule Goethe Uni wird.

Für die Erfüllung der Bedingungen für die Einschreibung in den nächsten Studienjahrgang muss der Student die angeforderte Zahl von Kreditpunkten aus allen eingeschriebenen Fächern erbringen. Der Student ist verpflichtet, in einem Studienjahrgang die Mindestzahl von Fächern einzuschreiben, welche den 30 Kreditpunkten jährlich ohne Kreditpunkten für die Fächer entspricht, die vom Studenten zum zweiten Mal eingeschrieben werden. Die maximale Zahl von Fächern, die der Student in einem akademischen Jahr einschreiben kann, entspricht 90 Kreditpunkten jährlich, ohne Kreditpunkte für die Fächer, die vom Student zum zweiten Mal eingeschrieben werden. Die Nichterfüllung der Zahl von Kreditpunkten wird wie folgt geregelt:
−    Der Student hatte weniger als 60 Kreditpunkte eingeschrieben, erbrachte diese im jeweiligen akademischen Jahr nicht; maximal 9 Kreditpunkte kann er in den nächsten Studienjahrgang übertragen; bei einer höheren Zahl der nicht erbrachten Kreditpunkte als 9 Kreditpunkte wird dem Studenten automatisch das Studium für die Nichterbringung der Leistungen beendet;
−    Der Student hatte 60 und mehr Kreditpunkte eingeschrieben, erbrachte aber diese im jeweiligen akademischen Jahr nicht; maximal 12 Kreditpunkte kann er in den nächsten Studienjahrgang übertragen; bei einer höheren Zahl der nicht erbrachten Kreditpunkte als 12 Kreditpunkte wird dem Studenten automatisch das Studium für die Nichterbringung der Leistungen beendet.
Die sonstigen Studienbedingungen einschließlich der Studienunterbrechung sind in der Studienordnung der Hochschule Goethe Uni geregelt.

Vorgegebene Studienlänge

Die vorgeschlagene Studienlänge beträgt 2 Jahre.

 

Geforderte Fähigkeiten und Voraussetzungen des Bewerbers

Die Anforderungen auf die Bewerber und die Art und Weise ihrer Auswahl werden kodifiziert und jedes Jahr in den Grundsätzen des Aufnahmeverfahrens aktualisiert. Die Grundsätze werden vom Akademischen Senat der Fakultät genehmigt. Das Aufnahmeverfahren beginnt am 1. Januar mit der Erklärung über die Annahme der Anmeldungen zum Studium. Der letzte Termin für die Abgabe der Anmeldungen zum Studium ist der 31. Mai des Kalenderjahres. Das Aufnahmeverfahren übergeht anschließend in die  zweite Etappe – Vorbereitung und Durchführung der Aufnahmeprüfung, die aus zwei Teilen besteht:

  • schriftlicher Test in den Fächern des Wesens der Kenntnisse für die  1. Graduierungsstufe der Studienfachrichtung 3.3.18 Internationale Unternehmung in Verbindung mit dem Studienprogramm der 1. Graduierungsstufe der Goethe Universität - Unternehmen im Welthandel;
  • Erarbeitung eines Artikels/Stellungnahme zum definierten Thema, wo das Ziel verfolgt wird, Motivation zum Studium, Übersicht des Bewerbers, Fähigkeit zur Selbstpräsentierung und Argumentationsfähigkeit bei der Verteidigung der eigenen Meinung zu überprüfen.

Die Aufnahmeprüfung wird in deutscher Sprache, in Vormittagsstunden per Test und in den Nachmittagsstunden per Erstellung des Artikels durchgeführt.

Die Klassifizierung der Aufnahmeprüfung verläuft in Punkteform  – 100 Punkte schriftlicher Test und  100 Punkte Artikel. Aufgrund der Zahl von erworbenen Punkten wird die qualitative Rheinfolge zusammengestellt und das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird innerhalb von 21 Tagen dem Bewerber standardmäßig mitgeteilt. Die nicht erfolgreichen Bewerber verfügen über die Möglichkeit, einen Antrag auf die Überprüfung des Beschlusses vom Dekan zu erheben. Mit diesem Antrag wird sich der Universitätsrektor beschäftigen. Der Antrag ist binnen 8 Tagen ab der Zustellung des Beschlusses über die Nichtaufnahme zum Studium einzureichen. Der Rektor überprüft anschließend in einer 30 tägigen Frist den Beschluss des Dekans und sendet seine Entscheidung dem Bewerber um das Studium zu.

Der Verlauf der Aufnahmeprüfung einschließlich der Evaluierung verläuft anonym. Vom Dekan der Fakultät wird ein Team der Evaluierungspersonen aus den Reihen der Fakultätslehrer und Vertreter der Wirtschaftspraxis bestellt. Diese sind für die Evaluierung von Essays und für die Zuweisung der entsprechenden Punktezahl verantwortlich. Die Evaluierungskriterien für das Essay werden im Akademischen Senat der Fakultät besprochen und genehmigt und spätestens bis zum 20. September des akademischen Jahres veröffentlicht, am Ende dessen das Aufnahmeverfahren stattfindet.

Unterteilung des Studiums auf Abschnitte und Aufstieg in den Folgejahrgang des Studiums

Für die Erfüllung der Einschreibungsbedingungen in den nächsten Studienjahrgang hat der Student die angeforderte Zahl von Kreditpunkten aus allen eingeschriebenen Fächern zu erbringen. Der Student ist verpflichtet, in einem Studienjahrgang die Mindestzahl von Fächern einzuschreiben, welche den 30 Kreditpunkten jährlich ohne Kreditpunkten für die Fächer entspricht, die vom Studenten zum zweiten Mal eingeschrieben werden. Die maximale Zahl von Fächern, die der Student in einem akademischen Jahr einschreiben kann, entspricht 90 Kreditpunkten jährlich, ohne Kreditpunkte für die Fächer, die vom Student zum zweiten Mal eingeschrieben werden. Die Nichterfüllung der Zahl von Kreditpunkten wird wie folgt geregelt:

  • Der Student hatte weniger als 60 Kreditpunkte eingeschrieben, erbrachte diese im jeweiligen akademischen Jahr nicht; maximal 9 Kreditpunkte kann er in den nächsten Studienjahrgang übertragen; bei einer höheren Zahl der nicht erbrachten Kreditpunkte als 9 Kreditpunkte wird dem Studenten automatisch das Studium für die Nichterbringung der Leistungen beendet;
  • Der Student hatte 60 und mehr Kreditpunkte eingeschrieben, erbrachte aber diese im jeweiligen akademischen Jahr nicht; maximal 12 Kreditpunkte kann er in den nächsten Studienjahrgang übertragen; bei einer höheren Zahl der nicht erbrachten Kreditpunkte als 12 Kreditpunkte wird dem Studenten automatisch das Studium für die Nichterbringung der Leistungen beendet.

Dem Studenten, welcher das eingeschriebene Fach wiederholt, nicht abschließt, wird das Studium in Einklang mit dem Studienprogramm für die Nichterfüllung der Bedingungen des Studienprogramms beendet.

Die sonstigen Studienbedingungen einschließlich der Studienunterbrechung, Mobilität und Abwicklung von spezifischen Problemen der Studenten sind in der Studienordnung der Goethe Hochschule geregelt.

 

Unternehmen in der Weltwirtschaft

.Anmerkungen: „2/2 TP“ (heißt 2 Stunden wöchentlich Vorlesung und 2 Stunden wöchentlich Seminar, Abschluss des Faches mit Testat (T) oder Prüfung (P); „-/4 T“ (heißt 4 Stunden wöchentlich Seminar, Abschluss des Faches mit Testat).

Anmerkung: Der Student wählt aus jedem Modul ein Fach.