Fähigkeiten und Voraussetzungen des Bewerbers

Die Anforderungen auf die Bewerber und die Art und Weise ihrer Auswahl werden kodifiziert und jedes Jahr in den Grundsätzen des Aufnahmeverfahrens aktualisiert. Die Grundsätze werden vom Akademischen Senat der Fakultät genehmigt. Das Aufnahmeverfahren beginnt am 1. Januar mit der Erklärung über die Annahme der Anmeldungen zum Studium. Der letzte Termin für die Abgabe der Anmeldungen zum Studium ist der 31. Mai des Kalenderjahres. Das Aufnahmeverfahren übergeht anschließend in die  zweite Etappe – Vorbereitung und Durchführung der Aufnahmeprüfung, die aus zwei Teilen besteht:

  • schriftlicher Test in den Fächern des Wesens der Kenntnisse für die  1. Graduierungsstufe der Studienfachrichtung 3.3.18 Internationale Unternehmung in Verbindung mit dem Studienprogramm der 1. Graduierungsstufe der Goethe Universität - Unternehmen im Welthandel;
  • Erarbeitung einer Stellungnahme/Essay zum definierten Thema, wo das Ziel verfolgt wird, Motivation zum Studium, Übersicht des Bewerbers, Fähigkeit zur Selbstpräsentierung und Argumentationsfähigkeit bei der Verteidigung der eigenen Meinung zu überprüfen.

Die Aufnahmeprüfung wird in deutscher Sprache, in Vormittagsstunden per Test und in den Nachmittagsstunden per Erstellung der Stellungnahme/Essay durchgeführt.

Die Klassifizierung der Aufnahmeprüfung verläuft in Punkteform  – 100 Punkte schriftlicher Test und  100 Punkte Stellungnahme/Essay. Aufgrund der Zahl von erworbenen Punkten wird die qualitative Rheinfolge zusammengestellt und das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird innerhalb von 21 Tagen dem Bewerber standardmäßig mitgeteilt. Die nicht erfolgreichen Bewerber verfügen über die Möglichkeit, einen Antrag auf die Überprüfung des Beschlusses vom Dekan zu erheben. Mit diesem Antrag wird sich der Universitätsrektor beschäftigen. Der Antrag ist binnen 8 Tagen ab der Zustellung des Beschlusses über die Nichtaufnahme zum Studium einzureichen. Der Rektor überprüft anschließend in einer 30 tägigen Frist den Beschluss des Dekans und sendet seine Entscheidung dem Bewerber um das Studium zu.