Erstellung von Studienplänen

Ein erfolgreicher Abschluss des Faches bedeutet die Erfüllung von Bedingungen für das jeweilige Fach (angeführt in den Informationsblättern der Fächer), den Abschluss von vorgeschriebenen pädagogischen Leistungen, die Ablegung des Testats, ggf. der Prüfung. Anschließend wird dem Studenten die entsprechende Zahl von Kreditpunkten zugewiesen. Die Erfüllung der Bedingungen für das Studienprogramm setzt Folgendes voraus: Abschluss von vorgeschriebenen Fächern, Nachweis von erworbenen Testaten und abgelegten Prüfungen, Bearbeitung und Abgabe der Abschlussarbeit (Diplomarbeit). In Kreditpunkten bedeutet es 120 Kreditpunkte.  Der Nachweis des Erwerbs von 120 Kreditpunkten ist die Voraussetzung für die Anmeldung zu Staatsprüfungen und Verteidigung der Abschlussarbeit, womit formal das Studium des Ingenieurstudienganges im Rahmen des gegebenen Studienprogramms abgeschlossen wird.

 

Im Einklang mit §51 des Hochschulgesetzes verfügt der Student über die Möglichkeit, bei der Erstelllung des Studienplans aus zwei Gruppen von Fächern zu wählen:

  • Pflichtfächer
  • Wahlfächer - Module.

In der Gruppe von Pflichtfächern kann der Student insgesamt 108 Kreditpunkte sammeln. Diese Fächer haben folgenden Charakter:
Bildungscharakter – es handelt sich um die Fächer des Kenntniswesens des Studienprogramms, wo der Student während des Semesters die vorgeschriebenen Vorlesungen und Seminare abzuschließen hat, wobei neben der Präsenzform auch das Selbststudium verbunden mit dem Studium der vorgeschriebenen Basisliteratur und der empfohlenen Literatur, Projektbearbeitung, Lösung von Fallstudien und Vorbereitung der Präsentationen und die Erstellung von Seminararbeiten  vorausgesetzt wird;
Entfaltungscharakter der Kreativität – es handelt sich um Fächer, wie  Diplomseminar, Diplomprojekt und Abschlussarbeit (Diplomarbeit), wo sich der Student kreativer Art und Weise bemüht, das vorgegebene Thema zu bearbeiten und sich auf die Verteidigung der Abschlussarbeit vorbereitet;
Erwerb von Fertigkeiten – es handelt sich um das Fach, welches eng mit der Abschlussarbeit (Diplomarbeit)  – Fachpraktikum verbunden ist.

In der Gruppe von Wahlfächern - Modulen kann der Student 12 Kreditpunkte erwerben, wobei der Inhalt dieser Fächer das Wesen der Kenntnisse der Studienfachrichtung und die Kenntnisse aus dem Pflichtteil des eigenen Studienprogramms zu differenzieren hat. Das Angebot dieser Fächer wird vor dem Beginn des akademischen Jahres im Einklang mit den Anforderungen der Wirtschaftspraxis, mit der aktuellen Situation auf dem Binnenmarkt und auf dem ausländischen Markt aktualisiert. Die Meinungen der Studenten, die aus der Evaluierung der Qualität des bisherigen Studiums, bzw. aus der Evaluierung der Qualität des gegebenen Faches durch seine Absolventen resultieren, werden mitberücksichtigt.

Bei der Wahl von Fächern für das jeweilige akademische Jahr hat der Student außer den angeführten Grundsätzen auch die Tatsache zu respektieren, dass er die nicht abgeschlossenen Fächer (klassifiziert als  „FX-nicht bestanden“ oder „Testat nicht bestanden“) nach Erwägung im folgenden akademischen Jahr einschreiben kann, ggf. in die folgenden akademischen Jahre unter der Voraussetzung übertragen kann, dass das Studium im Einklang mit dem Gesetz über Hochschulen in der vorgegebenen Studienlänge von 2 Jahren + 2 Mehrjahren abgeschlossen wird.

Die Nichterfüllung des angegebenen Vorgehens, d.h. die nicht abgeschlossene Übertragung des Faches, für eine Nichterfüllung der Bedingungen des Studienprogramms gehalten wird und dem Studenten wird das Studium, im Einklang mit der Studienordnung der Hochschule Goethe Uni, beendet.


Bei der Erstellung des Studienplans

Bei der Erstellung des Studienplans werden zwei mögliche Zugänge respektiert:

  • Erstellung des Studienplans in Form der Empfehlung seitens des Dekans – auf Vorschlag des Dekans, nach der Berücksichtigung der Meinung des Koordinators des Studienprogramms werden die Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen im Akademischen Senat der Fakultät besprochen und im Wissenschaftsrat der Fakultät genehmigt. Die Änderungsanträge können von den Vertretern der Studenten, Lehrer, von den externen Mitgliedern des Wissenschaftsrates der Fakultät, als auch von anderen Mitarbeitern aus der Wirtschaftpraxis, mit welchen die Fakultät den Kontakt hält, eingereicht werden.
  • Erstellung des Studienplans aufgrund der Entscheidung des Studenten – am Tag der Einschreibung zum Studium verfügt der Student über das Recht, aufgrund der Informationen, die ihm zur Verfügung stehen, mindestens 3 Monate vor dem Beginn des akademischen Jahres für sich den Studienplan so zu erstellen, dass er seine individuellen Anforderungen respektiert und zugleich dass der Plan im Einklang mit den, in der Studienordnung kodifizierten Vorschriften der Goethe Universität wird.

Für die Erfüllung der Bedingungen für die Einschreibung in den nächsten Studienjahrgang muss der Student die angeforderte Zahl von Kreditpunkten aus allen eingeschriebenen Fächern erbringen. Der Student ist verpflichtet, in einem Studienjahrgang die Mindestzahl von Fächern einzuschreiben, welche den 30 Kreditpunkten jährlich ohne Kreditpunkten für die Fächer entspricht, die vom Studenten zum zweiten Mal eingeschrieben werden. Die maximale Zahl von Fächern, die der Student in einem akademischen Jahr einschreiben kann, entspricht 90 Kreditpunkten jährlich, ohne Kreditpunkte für die Fächer, die vom Student zum zweiten Mal eingeschrieben werden. Die Nichterfüllung der Zahl von Kreditpunkten wird wie folgt geregelt:

  • Der Student hatte weniger als 60 Kreditpunkte eingeschrieben, erbrachte diese im jeweiligen akademischen Jahr nicht; maximal 9 Kreditpunkte kann er in den nächsten Studienjahrgang übertragen; bei einer höheren Zahl der nicht erbrachten Kreditpunkte als 9 Kreditpunkte wird dem Studenten automatisch das Studium für die Nichterbringung der Leistungen beendet;
  • Der Student hatte 60 und mehr Kreditpunkte eingeschrieben, erbrachte aber diese im jeweiligen akademischen Jahr nicht; maximal 12 Kreditpunkte kann er in den nächsten Studienjahrgang übertragen; bei einer höheren Zahl der nicht erbrachten Kreditpunkte als 12 Kreditpunkte wird dem Studenten automatisch das Studium für die Nichterbringung der Leistungen beendet.

 

Die sonstigen Studienbedingungen, einschließlich der Studienunterbrechung, sind in der Studienordnung der Hochschule Goethe Uni geregelt.