Richtlinie

Richtlinie des Rektors Nr. 01/2013 über Abschlussarbeiten

 

Der Rektor der Hochschule Goethe Uni Bratislava, (nachfolgend nur "Rektor") gibt im Einklang mit der Methodischen Anweisung des Ministeriums für Schulwesen, Wissenschaft, Forschung und Sport Nr. 56/2011 über Kriterien von Abschlussarbeiten, ihree bibliografische Registrierung, Speicherung und Zugänglichkeit; im Einklang mit dem Gesetz Nr. 6/2011 der Ges. Smlg., mit dem das Gesetz Nr. 131/2002 der Ges. Smlg. über Hochschulen und über Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze in der geltenden Fassung geändert und ergänzt wird; im Einklang mit der Verordnung des Ministeriums für Schulwesen, Wissenschaft, Forschung und Sport SR Nr. 233/2011 Ges. Smlg., mit der einige Bestimmungen des Gesetzes Nr. 131/2002 Ges. Smlg. über Hochschulen und über Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze in der geltenden Fassung vollzogen werden, diese Richtlinie heraus, welche die Kriterien von Abschlussarbeiten, ihre bibliografische Registrierung, Authentizitätskontrolle, Speicherung und Zugänglichkeit an der Hochschule Goethe Uni Bratislava, (weiter nur "Goethe Uni") regelt.

 

ARTIKEL I

EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

  1. Die Richtlinie regelt das Vorgehen für die einheitliche Bearbeitung, Authentizitätskontrolle, Registrierung, Speicherung und Zugänglichkeit von Abschlussarbeiten an der Goethe Uni. Hiermit ist diese für alle Studenten und Betreuer von Abschlussarbeiten verbindlich.
  2. Die Bearbeitung einer Abschlussarbeit und ihre formellen Kriterien haben außer dem oben genannten im Einklang mit dem Gesetz Nr. 618/2003 Ges. Smlg. über das Urheberrecht und die mit dem Urheberrecht zusammenhängenden Rechte (Urhebergesetz) in der geltenden Fassung (nachfolgend nur "Urhebergesetz") zu sein; STN ISO 690:1998 Dokumentation. Bibliografische Hinweise. Inhalt, Form und Struktur; STN Ol 6910: 1999. Regeln über das Schreiben und die Anordnung von Dokumenten; STN ISO 2145: 1997. Dokumentation. Nummerierung von Abteilen und Unterabteilen der geschriebenen Dokumente; STN ISO 690-2:2001 Informationen und Dokumentation. Bibliografische Zitierungen. Teil 2: Elektronische Dokumente oder ihre Teile; Studienordnung der Goethe Uni.
  3. Eine Abschlussarbeit ist eine eigenständige Arbeit des Studenten und bildet im Sinne des Gesetzes über Hochschulen einen untrennbaren Bestandteil des Hochschulstudiums für alle Studienprogramme der Goethe Uni. Ihre Verteidigung gehört zu den Staatsexamen und ist eine der Bedingungen für einen ordentlichen Studienabschluss.
  4. Zulassungsvoraussetzung zur Verteidigung der Abschlussarbeit, außer der Fälle nach § 63 Abs. ll des Gesetzes über Hochschulen, ist eine schriftliche Zustimmung des Studenten zu ihrer Veröffentlichung und Zugänglichmachung der Öffentlichkeit binnen 30 Tage nach dem Ablauf der im Lizenzvertrag genannter aufschiebenden Frist, die höchstens 12 Monate ab dem Tag der Registrierung der Abschlussarbeit dauern darf und in Ausnahmefällen aufgrund einer zustimmenden Äußerung seitens des Dekans der entsprechenden Fakultät der Goethe Uni höchstens um weitere 24 Monate verlängert werden darf, was der Autor vor dem Abschluss des Lizenzvertrages zu belegen hat. Die Speicherdauer der Abschlussarbeiten beträgt 70 Jahre vom Tag der Registrierung. Die Veröffentlichung und Zugänglichmachung der Abschlussarbeit seitens ihres Autors ist ohne Anspruch auf Belohnung.
  5. Der Autor der Abschlussarbeit (nachfolgend nur "Autor") ist ein Student der Hochschule. Der Autor erarbeitet die Abschlussarbeit nach internen Vorschriften der Goethe Uni, respektiert die Urheberrechte und ist für Authentizität der Abschlussarbeit verantwortlich.
  6. Der Betreuer der Abschlussarbeit (nachfolgend nur "Betreuer") ist eine in der Aufgabenstellung für die Abschlussarbeit (nachfolgend nur "Aufgabenstellung") vom Dekan der Fakultät definierte Person.
  7. Die Aufgabenstellung ist ein Dokument, mit dem die Goethe Uni dem Studenten die Studienpflichten im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Abschlussarbeit festlegt. Der Analytische Schein dient der Eintragung von bibliografischen Informationen über die gegenständliche Arbeit.
  8. Der Lizenzvertrag über die Verwendung der Abschlussarbeit (nachfolgend nur "Lizenzvertrag") ist ein Vertrag abgeschlossen nach dem Gesetz Nr. 618/2003 Ges. Smlg. über das Urheberrecht und die mit dem Urheberrecht zusammenhängenden Rechte (Urhebergesetz) in der geltenden Fassung (nachfolgend nur "Urhebergesetz") und nach § 63 des Gesetzes über Hochschulen zwischen dem Autor und der durch die Hochschule vertretenen Slowakischen Republik, welche die Art und Weise der  "zentralen" Verwendung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung der Abschlussarbeit regelt. Goethe Uni erfordert zusätzlich den Abschluss eines Sonderlizenzvertrages zur Zugänglichmachung der Abschlussarbeiten mittels des Websitzes der Goethe Uni.

ARTIKEL ll

DEFINITION DER GRUNDARTEN VON ABSCHUSSARBEITEN

  1. Abschlussarbeit ist:
    a)   Bachelorarbeit - bei einem Studium nach dem Studienprogramm des ersten Grades  
          (Bachelorstudienprogramm),
    b)   Diplomarbeit - bei einem Studium nach dem Studienprogramm des zweiten Grades
          (Masterstudienprogramm).
  2. Die Abschlussarbeit darf nicht unrechtmäßig in die Rechte oder rechtlich geschützte Interessen Dritter eingreifen, und darf vor allem nicht gegen die Rechte des geistigen Eigentums Dritter verstoßen oder unrechtmäßig mit geheim zu haltenden Tatsachen oder Personendaten, vertraulichen Informationen oder einem Geschäftsgeheimnis Dritter handeln.
  3. Ist es für den Verlauf der Verteidigung erforderlich, den Betreuer, Gutachter oder die Prüfungskommission mit Daten bekannt zu machen, deren Veröffentlichung in der Abschlussarbeit ausgeschlossen ist, so darf der Autor diese Daten unter Einhaltung von Bedingungen besonderer Vorschriften in eigenständiger und nicht öffentlicher Dokumentation anführen, die keinen Bestandteil der Abschlussarbeit bildet und die ausschließlich dem Betreuer, Gutachter und der Prüfungskommission bestimmt wird.

ARTIKEL 111

VERGABE DER ABSCHLUSSARBEIT

  1. Die Themen der Abschlussarbeiten werden seitens einzelner Fakultäten der Goethe Uni im Einklang mit dem Zeitplan des akademischen Jahres ausgeschrieben und bedürfen einer Besprechung in der Sitzung der Fakultätsleitung. Anschließend werden diese in einer für die Studenten zugänglichen Art und Weise veröffentlicht und dieses spätestens 1 Monat vor Beginn jenes Semesters, in dem der Student die Abschlussarbeit zu bearbeiten beginnt. Für die Veröffentlichung der Themen der Abschlussarbeiten ist der Dekan der Fakultät verantwortlich.
  2. Das Thema der Abschlussarbeit wird seitens des Betreuers vorgeschlagen.  Die zuständige  Fakultät der Goethe Uni darf als Themen der Abschlussarbeiten auch von Organisationen und Institutionen vorgelegte Vorschläge akzeptieren, falls diese mit der fachlichen und wissenschaftlichen Orientierung der Goethe Uni korrespondieren. Dem akzeptierten Themenvorschlag, der seitens unterschiedlicher Organisationen und Institutionen vorgelegt wurde,  wird anschließend ein Betreuer zugewiesen.
  3. Das Thema darf seitens des Betreuer auch nach Abstimmung mit dem Studenten vorschlagen werden. Der Student darf noch vor der offiziellen Themenausschreibung mit dem potentiellen Betreuer Kontakt aufnehmen und ihm seinen Vorschlag für das Thema der Abschlussarbeit vorlegen. Nach einer gegenseitigen Beratung kann der Betreuer ein solches Thema vorschlagen, welches er mit dem Studenten im voraus abgestimmt hat.
  4. Der Thementitel der Abschlussarbeit bildet gleichzeitig einen Bestandteil der Aufgabenstellung für die Abschlussarbeit, für deren Vollständigkeit der Betreuer verantwortlich ist. Die Aufgabenstellung bildet einen Bestandteil des einleitenden Teils der Abschlussarbeit. Die Aufgabenstellung für die Abschlussarbeit wird nach dem Ausdruck in die gedruckte Form der Arbeit hinter das Titelblatt eingelegt. Die Aufgabenstellung für die Abschlussarbeit wird in die elektronische Form der Arbeit nicht eingelegt.
  5. Der Student meldet sich zur Abschlussarbeit mittels eines Anmeldeformulars an, das den Anhang Nr. 1 dieser Richtlinie bildet.

ARTIKEL IV

STRUKTUR DER ABSCHLUSSARBEIT

  1. Die Abschlussarbeit beinhaltet folgende Hauptteile:
    a)    einleitender Teil,
    b)    Haupttextteil,
    c)    Abschlussteil.
    Die Abschlussarbeit darf auch Anlagen beinhalten.
  2. Der einleitende Teil der Abschlussarbeit beinhaltet folgende Bestandteile in folgender Reihenfolge:
    a)    Umschlag,
    b)    Titelseite,
    c)     Aufgabenstellung der Abschlussarbeit
    d)    Erklärung an Eides statt,
    e)    Danksagung (fakultativ),
    f)     Abstrakt in slowakischer Sprache,
    g)    Abstrakt in englischer Sprache, bzw.  einer anderer Weltsprache,
    h)    Inhaltsverzeichnis,
    i)     Abbildungs- und Tabellenverzeichnis (fakultativ),
    j)     Abkürzungs- und Symbolverzeichnis (fakultativ),
    k)    Wörterbuch (fakultativ).
    Der Umschlag der Abschlussarbeit bildet die Anlage Nr. 2 dieser Richtlinie. Das Titelblatt der Abschlussarbeit ist als Anlage Nr. 3 dieser Richtlinie beigelegt.
  3. die Aufgabenstellung der Abschlussarbeit beinhaltet obligatorisch:
    a)    die Bezeichnung der Universität,
    b)    die Bezeichnung der entsprechenden Fakultät,
    c)    den Namen, Familiennamen und Titel des Autors der Arbeit,
    d)    die Bezeichnung des Studienprogramms,
    e)    die Nummer und Bezeichnung des Studienfachs,
    f)     die Art der Abschlussarbeit,
    g)    die Sprache, in der die Abschlussarbeit erarbeitet ist,
    h)    den vollständigen Titel der Arbeit,
    i)     die Annotation der Arbeit,)
    j)     den Namen, Familiennamen und Titel des Betreuers, bzw. des Trainers,
    k)    im Falle eines externen Trainers, den Namen, Familiennamen und Titel des Beraters,
    I)     die Bezeichnung der Schulungsarbeitsplatzes (Lehrstuhl, Institut),
    m)   den Namen, Familiennamen und Titel des Leiters des Schulungsarbeitsplatzes,
    n)    Das Datum der Aufgabenstellung,
    o)    das Datum der Genehmigung der Aufgabenstellung und den Namen, Familiennamne und Titel des Aufgabenstellungapprobanten.
  4. Die eidesstattliche Erklärung des Autors (Anlage Nr. 4) beinhaltet eine Erklärung darüber, dass der Autor die Abschlussarbeit eigenständig bearbeitet und alle verwendeten Literatuquellen angegeben hat. Die eidesstattliche Erklärung wird eigenhändig vom Autor unterschrieben.
  5. Die Danksagung des Autors der Abschlussarbeit ist fakultativ. Sie beinhaltet eine Danksagung an den Betreuer oder andere Personen, Institutionen für die Hilfe bei der Bearbeitung der Abschlussarbeit.
  6. Das Abstrakt in slowakische Sprache (Anlage Nr. 5). Das Abstrakt beinhaltet Informationen über Ziele der Arbeit und ihren kurzen Inhalt, wobei im Abstraktabschluss die Erfüllung des Ziels, die Ergebnisse und die Bedeutung der Arbeit beschrieben wird. Bestandteil des Abstraktes bilden 5-7 Schlüsselwörter. Das Abstrakt wird fortlaufend als ein Absatz verfasst und sein Umfang beträgt in der Regel 100 bis 500 Wörter.
  7. Das Abstrakt in englischer, bzw. einer anderer Fremdsprache ist eine Übersetzung des Abstraktes aus der slowakischen Sprache. Es wird an einer eigenständigen Seite der Abschlussarbeit angeführt.
  8. Das Inhaltsverzeichnis ist eine Übersicht von nummerierten und nicht nummerierten Kapiteln und Unterkapiteln der Abschlussarbeit (Anlage Nr. 6). Bei der Nummerierung darf höchstens bis zu der zweiten Unterebene gegangen werden, z. B. 1.1.1.
  9. Das Abbildungs-, Tabellen und Abkürzungs- und Symbolverzeichnis sowie das Wörterbuch steigern die Übersicht der Abschlussarbeit und aus diesem Grund werden diese am Anfang der Arbeit vor dem Haupttextteil angegeben,.
  10. Den Haupttextteil der Abschlussarbeit bilden:
    a)    Die Einführung,
    b)    Der Kernteil,
    c)    Die Schlussfolgerung,
    d)    Das Resümee (falls die Abschlussarbeit in einer anderer als slowakischen Sprache
           erarbeitet ist, bildet das Resümee einen untrennbaren Bestandteil der Abschlussarbeit,
           in der Regel 10% des Umfangs der Arbeit),
    e)    Das Literaturverzeichnis,
    f)     Anlagen (fakultativ).
  11. In der Einführung charakterisiert der Autor kurz und zutreffend den Stand der Kenntnisse oder der Praxis auf dem Gebiet, das den Gegenstand der Abschlussarbeit bildet und macht den Leser mit der Bedeutung, den Zielen und dem Vorhaben der Arbeit bekannt. Der Autor macht in der Einführung deutlich, warum die Arbeit wichtig ist und worin die Motivation zur Bearbeitung des gewählten Themas besteht .
  12. Der Kernteil ist der Hauptteil der Arbeit und seine Gliederung wird vom Typ der Arbeit bestimmt. Bei wissenschaftlichen und fachlichen Arbeiten verfügt der Kernteil über diese Hauptteile:
    a)    Der aktuelle Zustand der zu lösenden Problemstellung im In- und Ausland
    b)    Ziel der Arbeit,
    c)     Methodik der Arbeit und Forschungsmethoden,
    d)    Ergebnisse der Arbeit,
    e)    Diskussion.
    Bei der Abschluss- (Bachelor-) arbeit ist es erlaubt,  die Teile b) und c) in das Kapitel - Ziel, Methodik der Arbeit und Forschungsmethoden sowie die Teile d) und e) in das Kapitel- Ergebnisse der Arbeit und Diskussion zusammenzuführen.
  13. Im Kapitel "Aktueller Stand der zu lösenden Problemstellung im In- und Ausland" gibt der Autor verfügbare Informationen und Kenntnisse betreffend das gegenständliche Thema an. Die Quelle für die Bearbeitung bilden die aktuell veröffentlichten Arbeiten von in- und ausländischen Autoren. Der Anteil diesen Teiles soll etwa 30% der Arbeit bilden.
  14. Im Kapitel "Ziel der Arbeit" wird klar, zutreffend und genau das Problem und der anschließende Lösungsablauf charakterisiert. Bestandteil sind auch Teil- (partielle) Ziele, die das Erreichen des Hauptziels bedingen.
  15. Das Kapitel "Methodik der Arbeit und Forschungsmethoden" widmet sich in der Regel:
    a)    der Charakteristik des Forschungsgegenstands,
    b)    den Arbeitsabläufen,
    c)     der Art und Weise der Datenermittlung,
    d)    den angewandten Bewertungsmethoden und Interpretation der Ergebnisse,
    e)    den angewandten statistischen Methoden.
  16. Die Kapitel "Ergebnisse der Arbeit" und "Diskussion" sind die wichtigsten Bestandteile der Abschlussarbeit. Die Ergebnisse, zu den der Autor gekommen ist, sind logisch einzuordnen und hinreichend zu bewerten. Gleichzeitig werden alle Tatsachen und Kenntnisse in Konfrontation mit den von anderen Autoren erreichten Ergebnissen kommentiert. Die "Ergebnisse der Arbeit" und "Diskussion" bilden in der Regel 30 bis 40% der Arbeit.
  17. In der Schlussfolgerung fasst der Autor kurz die erreichten Ergebnisse in Konfrontation mit den festgelegten Zielen und der Aufgabenstellung der Arbeit zusammen. Er formuliert seine Empfehlungen, die an ein Theoriegebiet, an weitere wissenschaftliche Forschung oder an ein Gebiet der Wirtschaftspraxis gebunden sein können.
  18. Das Literaturverzeichnis beinhaltet eine vollständige Liste der bibliografischen Angaben. Der Umfang dieses Teiles ist durch die Zahl der angewandten Literaturquellen, die mit den im Text angewandten Zitaten zu korrespondieren haben, bedingt.
    Bei der Zitierung ist sowohl die Ethik der Zitierung als auch deren Technik wichtig. Die Ethik der Zitierung bestimmt die Art und Weise der Einhaltung von ethischen Normen in Bezug zu fremden Gedanken und Ergebnissen, die in anderen Dokumenten und in der angewandten Literatur beinhaltet sind. Die Technik der Zitierung drückt aus, ob und wie genau, nach der entsprechenden Norm, der Autor die Stellen im Text mit den Eintragungen in Dokumenten, die in der Liste der bibliografischen Angaben angegeben sind, verbindet (Beispiele für Zitierungen sind als Anlage Nr. 7 dieser Richtlinie beigelegt).
  19. Die Anlage ist ein fakultativer Teil der Arbeit. Sie beinhaltet Unterlagen, die nicht unmittelbar in den Text aufgenommen wurden. Jede Anlage beginnt an einer neuen Seite und ist gekennzeichnet. Die Seitennummer wird nur an der ersten Seite der Anlagen angegeben. Weitere Seiten der Anlagen werden nicht nummeriert, bzw. werden mit einem anderen Zahlenformat als der Nummerierung der Abschlussarbeit nummeriert.
  20. Die Erfassungsnummer der Abschlussarbeit beinhaltet folgende Angaben:
    a)    die Nummer der Fakultät (nach Nummerierung von Goethe Uni),
    b)    die Bezeichnungsabkürzung der Abschlussarbeit (B- Bchelorarbeit, M- Masterarbeit),
    c)     das Vorlagejahr der Abschlussarbeit,
    d)    die Kennummer des Studenten.
    Einzelne Teile der Erfassungsnummer der Abschlussarbeit werden mit einem Schrägstrich getrennt („/“).

 

ARTIKEL V

FORMELLES AUSSEHEN DER ABSCHLUSSARBEIT

  1.  Die Abschlussarbeit wird in slowakischer Sprache, in der ersten Person des Plurals, in Vergangenheit verfasst. Mit der Zustimmung des Dekans der Fakultät darf die Abschlussarbeit auch in einer anderen als der staatlichen Sprache verteidigt werden. In diesem Fall wird ihren Bestandteil ein Resümee in slowakischer Sprache, in der Regel 10% des Umfangs der Abschlussarbeit bilden.
  2. Der empfohlene Schrifttyp ist Times New Roman, Größe 12 und wird in der gesamten Arbeit einheitlich sein. Die empfohlene Seiteneinstellung- Zeilenabstand 1,5, Rand links 3,5 cm, rechts 2 cm, oben und unten 2,5 cm, Fußzeile unten 1,25 cm, Einrückung der ersten Zeile im Absatz 1,25 cm, Ausrichtung in Block, Überschriften der 1. Nummerierungsebene 16b/Bold, 2. Nummerierungsebene 14b/Bold, 3. Nummerierungsebene 14b/ltalic, Seitenausrichtung hoch, Format A4.
  3. Der empfohlene Umfang der Bachelorarbeit beträgt ca. 30-40 Seiten (ca. 54 000-72 000 Zeichen incl. Leerzeichen), der Masterarbeit ca. 50-70 Seiten (ca. 90 000-126 000 Zeichen incl. Leerzeichen).
  4. Die Abschlussarbeit wird in Papierform in drei Ausfertigungen vorgelegt und hat mit ihrer digitalen Reproduktion identisch zu sein und in Einband gebunden werden, dass die einzelnen Blätter nicht entfernt werden können. Die digitale Reproduktion der Abschlussarbeit gibt der Autor zwecks ihrer Speicherung in der akademischen Bibliothek auf einem nicht überschreibbaren Datenträger ab.

ARTIKEL Vl

ABGABE DER ABSCHLUSSARBEITEN UND AUTHENTIZITÄTSSKONTROLLE


  1. Die Abschlussarbeiten werden in gedruckter Form (3 Ausfertigungen), elektronischer Form (1 Datenträger) bei der Studienabteilung der Fakultät vorgelegt. Die elektronische Version der Abschlussarbeit ist im Format "*.pdf" zu speichern, so dass daraus Textinformationen entnommen werden können. Das Dokument darf nicht eine Scanversion der gedruckten Form der Abschlussarbeit sein. Die Datei ist unter dem Dateinamen AAA_BBB_FAMILIENNAME_M zu speichern (wobei AAAA – das Jahr der Vorlage der Abschlussarbeit; BBB- die Abkürzung der Fakultät; FAMILIENNAME- den Familiennamen des Autors; M – den ersten Buchstaben des Namens des Autors darstellt). Außer dem hier genannten hat der Student die elektronische Version in das Erfassungssystem für Abschlussarbeiten im Rahmen des Informationssystems der Goethe Uni einzufügen.
  2. Bestandteil der abgegebenen Dokumentation der Abschlussarbeit zum Termin, der im Zeitplan des akademischen Jahres festgelegt  wurde, bilden:
    a)    der Analytische Schein (Anlage Nr. 8).
    b)    Die schriftliche Begründung der gewünschten Verlängerung der aufschiebenden Frist zur Veröffentlichung und Zugänglichmachung der Abschlussarbeit (falls es der Autor beantragt) mit der Angabe der zustimmenden Äußerung des Dekans der Fakultät, unter Belegung vor dem Abschluss des Lizenzvertrages.
    c)    Der Lizenzvertrag über die Verwendung der Abschlussarbeit abgeschlossen zwischen dem Autor und der Slowakischen Republik vertreten durch Goethe Uni (Anlage Nr. 9), unterschrieben von einem seitens des Rektors der Goethe Uni beauftragten Lizenznehmer und dem Autor in gedruckter Form in zwei Ausfertigungen, wobei eine Ausfertigung für den Autor und eine für den Lizenznehmer bestimmt ist,
    d)    Antrag auf Einstellung der öffentlichen Zugänglichmachung der Abschlussarbeit, bzw. ihres Teiles, die im Rahmen einer periodischen oder nicht periodischen Veröffentlichung herausgegeben wurde (falls der Autor die Einstellung der öffentlichen Zugänglichmachung begehrt). Der Autor legt den Antrag zusammen mit einer eidesatattlichen Erklärung dem Betreiber des Registers im Wege des Informationssystems der Goethe Uni vor. Der Antrag auf Einstellung der öffentlichen Zugänglichmachung beinhaltet neben den Angaben zur Bezeichnung der Hochschule, Fakultät, Erfassungsnummer der Arbeit, Typ der Abschlussarbeit, Namen, Familiennamen und Titel des Autors, Jahr der Arbeitsvorlage auch die Korrespondenzadresse des Antragstellers sowie den Umfang und Gründe der Einstellung der Zugänglichmachung.
    e) Der Sonderlizenzvertrag über die Verwendung des Werkes zwischen dem Autor und der Goethe Uni (Anlage Nr. 10), unterschrieben seitens eines  durch den Rektor der Goethe Uni beauftragten Anwenders und dem Autor in gedruckter Form in zwei Ausfertigungen, wobei eine Ausfertigung für den Autor und eine für den Lizenznehmer bestimmt wird, welcher die Zugänglichmachung von Abschluss- und Habilitationsarbeiten mittels dem Webzentrums der Goethe Uni ermöglicht.
    f) Die Erklärung des Autors der Arbeit über die Nichtveröffentlichung (nachfolgend nur "Erklärung des Autors") auf dem Webzentrum von Goethe Uni (falls es der Autor beantragt) unter Angabe von Gründen, aufgrund derer er keine Zustimmung zur Zugänglichmachung des Werkes auf dem Webzentrum der Goethe Uni erteilt.(Anlage Nr. 11). Der Autor darf die Erteilung der Lizenz zur Zugänglichmachung mittels dem Webzentrums der Goethe Uni auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Diese Erklärung umfasst nicht die Zugänglichmachung des Werkes mittels des zentralen Registers von Abschluss-, Doktor- und Habilitationsarbeiten nach einer besonderen Vorschrift.
  3. Die Authentizität der Abschlussarbeit (Maß der Übereinstimmung des Arbeitstextes mit der Datenbank von Originaltexten) wird im zentralen Register der Abschlussarbeiten bewertet. Über die Ergebnisse der Authentizitätsskontrolle wird ein Protokoll über die Authentizität der Abschlussarbeit erstellt (weiter nur "Protokoll"). Das Ergebnis der Authentizitätsskontrolle der Abschlussarbeit bildet einen Bestandteil der Niederschrift über das Staatsexamen. Die Authentizitätsskontrolle der Abschlussarbeit ist eine unabdingbare  Voraussetzung  zur Verteidigung der Abschlussarbeit.
  4. Der Dekan der Fakultät entscheidet in Mitwirkung des Betreuers darüber, ob die Abschussarbeit, deren Inhalt sich in einem größerem Umfang als es festgelegt ist,  mit einer anderen Arbeit in der Datenbank überdeckt, Gegenstand der Verteidigung werden darf. Entscheidet der Dekan der Fakultät, dass die Abschlussarbeit nicht Gegenstand einer Verteidigung werden darf, so teilt er diese Tatsache dem Betreuer der Arbeit und dem Autor mit und bestimmt den weiteren Ablauf sowie Termine.
  5. Über die Veröffentlichung der Abschlussarbeit, bzw. über ihrer Nichtveröffentlichung entscheidet die Fakultät aufgrund einer Stellungnahme der Prüfungskommission. Die Goethe Uni und ihre Fakultäten sind verpflichtet, die Bestimmungen des einzuhalten, jedoch dürfen sie in begründeten Fällen die Zugänglichmachung der Abschlussarbeit einschränken.

ARTIKEL Vll

BEGUTACHTUNG VON ABSCHLUSSARBEITEN

 

  1. Die Abschlussarbeit  wird seitens des Betreuers und eines Gutachters begutachtet. Der Gutachter der Abschlussarbeit wird seitens des Dekans der Fakultät nach einem Vorschlag des Betreuers aus dem Rahmen interner Mitarbeiter der Goethe Uni oder externen akademischen Personals bzw. Fachleuten der Wirtschaftspraxis bestimmt. Der Gutachter der Abschlussarbeit hat über einen akademischen Titel mindestens jenes Grades zu verfügen, auf dem die Abschlussarbeit begutachtet wird.
  2. Der Betreuer begutachtet die Abschlussarbeit nach bestimmten Kriterien, die für alle Arbeiten des gegebenen Typs an der Goethe Uni identisch sind. Die gedruckte und unterschriebene Form des Gutachtens gibt er in zwei Exemplaren, zum von der Fakultät bestimmten Termin ab. Das Gutachten des Betreuers bildet einen Bestandteil der Niederschrift über das Staatsexamen des betreffenden Studenten.
  3. Der Gutachter begutachtet die Abschlussarbeit nach bestimmten Kriterien, die für alle Arbeiten des gegebenen Typs an der Goethe Uni identisch sind. Die gedruckte und unterschriebene Form des Gutachtens gibt er in zwei Exemplaren, zum von der Fakultät bestimmten Termin ab. Das Gutachten des Betreuers bildet einen Bestandteil der Niederschrift über Staatsexamen des betreffenden Studenten.

 

ARTIKEL Vlll

GEMEINSAME BESTIMMUNGEN


  1. Die mit der Sammlung von Abschlussarbeiten und mit dem Abschluss von Lizenzverträgen zusammenhängen Verpflichtungen, bestimmt die Anweisung des Rektors von Goethe Uni.
  2. Abschlussarbeiten und Gutachten zu diesen Arbeiten werden in das Zentralregister der Abschluss-, Doktor- und Habilitationsarbeiten in Gesamtheit zu den für die Abgabe und Sicherstellung der Originalitätskontrolle der Abschlussarbeiten im Zeitplan des akademischen Jahres festgestellten Terminen übermittelt. Gutachten zu Abschlussarbeiten werden binnen 90 Tagen vom Tag der Einsendung dieser Arbeiten übermittelt.
  3. Die bibliografische Erfassung der Abschlussarbeit erfolgt durch die Bibliothek der Goethe Uni. Bibliografische Angaben werden mittels eines bibliothekarischen Informationssystems der Bibliothek veröffentlicht, das Verweise auf elektronische Versionen der im Erfassungssystem für Abschlussarbeiten gespeicherte Arbeiten beinhalten kann.
  4. Abschlussarbeiten werden in elektronischer Form dauerhaft im Zentralregister der Abschlussarbeiten und mittels des Erfassungssystems der Abschlussarbeiten an der Goethe Uni gespeichert. Abschlussarbeiten werden in elektronischer Form mittels öffentlich zugänglicher elektronischer kataloge der Bibliothek der Goethe Uni veröffentlicht.

 

ARTIKEL X SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Diese Richtlinie tritt  1. 1. 2013 in Wirkung.

In Bratislava, XX. XXXX 2012

Dr. h. c. prof. Ing. Juraj Stern, PhD., v. r. Rektor

Anlagen:

Anlage Nr. 1: Anmeldeformular für die Abschlussarbeit

Anlage Nr. 2: Muster des Umschlags der Abschlussarbeit

Anlage Nr. 3: Muster des Titelblatts der Abschlussarbeit

Anlage Nr. 4: Muster der eidesstattlichen Erklärung über die eigenständige Erarbeitung der Abschlussarbeit

Anlage Nr. 5: Muster des Abstraktes der Abschlussarbeit Muster des Inhaltsverzeichnisses der Abschlussarbeit Muster der bibliografischen Angaben

Anlage Nr. 6: Muster des analytischen Scheins zur Abschlussarbeit

Anlage Nr. 7: Muster des Lizenzvertrages über die Verwendung der Abschlussarbeit zum Zweck der Zugänglichmachung mittels des Webzentrums der Goethe Uni

Anlage Nr. 8: Muster des Lizenzvertrages über die  Verwendung der Abschlussarbeit zum Zweck der Zugänglichmachung mittels des Webzentrums der Goethe Uni

Anlage Nr. 9: Muster der Erklärung über die Verwendung der Abschlussarbeit ohne die Möglichkeit sie mittels des Webzentrums der Goethe Uni zugänglich zu machen.
Anlage Nr. 10:

Anlage Nr. 11: